Voraussetzungen

Um einen Platz bei den Rotmain-Schlümpfen bekommen zu können, muss ein Kind mindestens 2 und höchstens 12 Jahre alt sein. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Landratsamtes ist eine Sondergenehmigung für jüngere bzw. ältere Kinder möglich.

Ebenfalls verpflichtend zur Aufnahme des Kindes ist die Mitgliedschaft mind. eines Elternteils im Verein Rotmain-Schlümpfe e.V.

Desweiteren muss die grundsätzliche Bereitschaft vorhanden sein, sich aktiv am Vereinsleben und den dadurch entstehenden Aufgaben zu beteiligen und regelmäßig an den Elternabenden teilzunehmen.
Gerne dürfen Eltern freiwillig Elterndienste in der Einrichtung übernehmen ( z.B. Betreuung, Essenzubereitung, Organisation).

Spätestens am Tag der Aufnahme in das „Netz für Kinder“ muss ein ärztliches Attest, welches nicht älter als 4 Wochen ist und aussagt, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist, abgegeben werden.