Voraussetzungen

Um einen Platz bei den Rotmain-Schlümpfen bekommen zu können, muss ein Kind mindestens 2 und höchstens 12 Jahre alt sein. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Landratsamtes ist eine Sondergenehmigung für jüngere bzw. ältere Kinder möglich.

Ebenfalls verpflichtend zur Aufnahme des Kindes ist die Mitgliedschaft mind. eines Elternteils im Verein Rotmain-Schlümpfe e.V.

Desweiteren muss die grundsätzliche Bereitschaft vorhanden sein, sich aktiv am Vereinsleben und den dadurch entstehenden Aufgaben zu beteiligen und regelmäßig an den Elternabenden teilzunehmen.
Gerne dürfen Eltern freiwillig Elterndienste in der Einrichtung übernehmen ( z.B. Betreuung, Essenzubereitung, Organisation).

Wichtig:

Seit März 2020 muss jeder, der die Einrichtung betreten möchte, über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfügen.

Die Anforderungen sind erfüllt durch:

  • Nachweis über 1 Masernimpfung für Kinder im Alter von 13 – 24 Monaten
  • Nachweis über 2 Masernimpfungen für Personen älter als 24 Monate
  • Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist.
  • Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
  • Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde.